Die Taufe

Der Trauerredner informiert!

Christliche Abschiedsfeier. 

Sehr geehrte  trauernde Angehörige!

Die Taufe ist ein Sakrament, sie kann uns nicht durch Kirchenaustritt, genommen werden; Christ bleibt man - durch die Taufe - auf Lebenszeit.

Sollte ein Mensch seine Religion verleugnen, durch Aufgabe seiner christlichen Religionszugehörigkeit, in dem er in eine nichtchristliche Religion konvertiert; verliert die christliche Taufe ihre Gültigkeit, aber nur dann, sonst bleibt die christliche Taufe gültig.

Jeder Mensch, der die christliche Taufe empfangen hat, hat das Recht christlich bestattet zu werden, auch wenn er durch seinen Kirchenaustritt keiner christlichen Religionsgemeinschaft mehr angehört, .

Da Christus am Kreuz für uns Menschen gestorben ist, dürfen alle Christen - im Namen des Kreuzes - von dieser Welt verabschiedet werden,  um von Gott die Erlösung zu erfahren, auch durch Gebete für die  Verstorbenen in einer christlichen Abschiedsfeier.

Die christlichen Religionsrichtungen, die Verstorbene in ihrem Leben gegangen sind, dürfen dafür nicht von Bedeutung sein.

Allein entscheidend ist der Glaube; an die Auferstehung von den Toten, die Erlösung durch unseren Herrn Jesus Christus, der für uns Menschen, am Kreuz gestorben ist.

Für diese Verstorbenen gestaltet der Trauerredner eine christlich-neutrale Abschiedsfeier, in der die Trauernden mit eingebunden sind! 

Helmut Oberhauser / Köln

„Freier Trauerredner“